Clever zusammengefasst
Der technische Start Ihres CLEVERNET-Glasfaseranschlusses ist nicht immer gleichzeitig der Beginn der kostenpflichtigen Vertragslaufzeit. Der genaue Beginn hängt davon ab, ob Sie eine Rufnummer mitnehmen und ob noch ein Vertrag bei Ihrem bisherigen Anbieter besteht.
Für die vorzeitige Internetnutzung benötigen Sie einen Router. Ihre bisherige Rufnummer funktioniert am CLEVERNET-Anschluss erst nach der Rufnummernübernahme.
Mit Rufnummernmitnahme
CLEVERNET aktiviert Ihren Glasfaseranschluss, sobald dies technisch möglich ist. Bis zur Übernahme Ihrer Rufnummer können Sie den Internetanschluss vorübergehend kostenfrei nutzen.
Die kostenpflichtige Vertragslaufzeit und die Abrechnung bei CLEVERNET beginnen mit der Aktivierung Ihrer Rufnummer auf dem CLEVERNET-Anschluss.
CLEVERNET übernimmt die Kündigung des mit Ihrer Rufnummer verbundenen bisherigen Anschlusses. Bitte kündigen Sie diesen Anschluss nicht selbst.
Erfahren Sie, wie der Anbieterwechsel mit Rufnummernmitnahme funktioniert
Was benötige ich für die vorzeitige Internetnutzung?
Um den bereits aktivierten CLEVERNET-Internetanschluss nutzen zu können, benötigen Sie einen Router.
Sie haben einen Router bei CLEVERNET bestellt
Den von CLEVERNET bereitgestellten Router können Sie bereits am neuen Glasfaseranschluss verwenden.
Ihr bisheriger Router bleibt am Anschluss des bisherigen Anbieters angeschlossen. Dadurch können Sie das neue CLEVERNET-Internet nutzen und bis zur Rufnummernübernahme weiterhin über Ihren bisherigen Anschluss telefonieren.
Sie möchten Ihren bisherigen Router verwenden
Ist Ihr bisheriger Router für den CLEVERNET-Anschluss geeignet, können Sie ihn vom alten Anschluss trennen und am neuen Glasfaseranschluss anschließen.
Das Internet über CLEVERNET kann anschließend genutzt werden. Ihre bisherige Rufnummer funktioniert an diesem Router jedoch noch nicht, da sie erst zum vereinbarten Termin auf den CLEVERNET-Anschluss übertragen wird.
Wenn Sie bis zur Rufnummernübernahme weiterhin über Ihre bisherige Rufnummer telefonieren möchten, muss der bisherige Router am Anschluss Ihres bisherigen Anbieters angeschlossen bleiben. Für die gleichzeitige Nutzung des CLEVERNET-Internets benötigen Sie dann einen zweiten Router.
Ohne Rufnummernmitnahme und mit bestehendem Altvertrag
Wenn Sie keine Rufnummer mitnehmen, müssen Sie Ihren bisherigen Vertrag selbst kündigen. Kündigen Sie erst, wenn Ihr CLEVERNET-Anschluss aktiviert ist und zuverlässig funktioniert.
Senden Sie uns anschließend die Kündigungsbestätigung Ihres bisherigen Anbieters. Nach deren Prüfung beginnen die kostenpflichtige Vertragslaufzeit und die Abrechnung bei CLEVERNET mit dem bestätigten Ende Ihres bisherigen Vertrags.
Bis zu diesem Termin nutzen Sie den aktivierten CLEVERNET-Internetanschluss vorübergehend kostenfrei.
Kündigungsbestätigung per E-Mail senden
Ohne bestehenden Altvertrag
Besteht an Ihrer Adresse kein bisheriger Internetvertrag, beginnen die Vertragslaufzeit und die Abrechnung mit der Aktivierung Ihres CLEVERNET-Anschlusses.
Das gilt auch, wenn Sie eine neue Rufnummer erhalten oder keinen Telefonanschluss benötigen.
Wann beginnt der vergünstigte Aktionszeitraum?
Haben Sie einen Privatkundentarif mit vergünstigtem Grundentgelt in den ersten sechs Monaten abgeschlossen, beginnt dieser Zeitraum mit dem Start der kostenpflichtigen Vertragslaufzeit.
Die kostenfreie Nutzung vor der Rufnummernübernahme beziehungsweise vor dem Ende Ihres bisherigen Vertrags wird nicht auf den vergünstigten Aktionszeitraum angerechnet.
Sie sind sich beim Vertragsbeginn unsicher?
Senden Sie uns eine Anfrage und geben Sie Ihre CLEVERNET-Kundennummer an. Wir prüfen den Beginn Ihrer Vertragslaufzeit und Abrechnung.
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