Clever zusammengefasst
Welchen Hausanschlussantrag Sie benötigen, hängt vom Stand des Glasfaserausbaus in Ihrer Gemeinde ab. Während des Erstausbaus verwenden Sie den regulären Hausanschlussantrag. Ist das Netz bereits fertiggestellt, verwenden Sie den nachträglichen Hausanschlussantrag.
Hausanschluss während des Erstausbaus
Befindet sich Ihre Gemeinde noch im Erstausbau, verwenden Sie den regulären Auftrag für einen Glasfaser-Hausanschluss mit Gestattungsvereinbarung.
Das gilt während der erstmaligen Vermarktung und Errichtung des Glasfasernetzes in Ihrer Gemeinde.
Auftrag für Glasfaser-Hausanschluss und Gestattungsvereinbarung herunterladen
Hausanschluss nach Fertigstellung des Netzes
Ist das Glasfasernetz in Ihrer Gemeinde bereits fertiggestellt und soll Ihr Gebäude nachträglich angeschlossen werden, verwenden Sie den nachträglichen Auftrag für einen Glasfaser-Hausanschluss.
Nachträglichen Auftrag für Glasfaser-Hausanschluss herunterladen
Wer muss den Antrag unterschreiben?
Der Hausanschlussantrag muss vom Grundstückseigentümer ausgefüllt und unterschrieben werden.
Sind Sie Mieter, benötigen Sie für die Herstellung des Glasfaser-Hausanschlusses die Zustimmung Ihres Grundstückseigentümers beziehungsweise Vermieters.
Sie sind sich beim Antrag unsicher?
Senden Sie uns eine Anfrage und nennen Sie uns die Adresse des gewünschten Hausanschlusses. CLEVERNET prüft, welches Formular für Ihre Adresse benötigt wird.
Passenden Hausanschlussantrag bei CLEVERNET erfragen
Hausanschluss und Privatkundentarif
Mit dem Hausanschlussantrag beauftragen Sie ausschließlich den baulichen Glasfaseranschluss des Gebäudes. Ein Internet-, Telefon- oder TV-Tarif ist darin nicht enthalten.
Wenn Sie den Glasfaseranschluss nutzen möchten, müssen Sie zusätzlich einen CLEVERNET-Privatkundenantrag einreichen.
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