Clever zusammengefasst
Der Hausanschlussauftrag enthält die Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Herstellung und zum Betrieb des Glasfaser-Hausanschlusses. Die enthaltenen Gestattungsbedingungen regeln unter anderem die Bauarbeiten auf dem Grundstück, den Zugang für spätere Arbeiten, das Eigentum an der Netzinfrastruktur und die Wiederherstellung beanspruchter Flächen.
Welche Arbeiten werden mit dem Hausanschlussauftrag gestattet?
Mit dem Hausanschlussauftrag erlaubt der Grundstückseigentümer CLEVERNET, das Grundstück und das Gebäude an das öffentliche Glasfasernetz anzuschließen.
Dazu gehören insbesondere:
- das Betreten des Grundstücks für die erforderlichen Arbeiten,
- die Verlegung des Leerrohrs über das Grundstück,
- die Herstellung der Hauseinführung,
- das Einblasen der Glasfaser,
- die Installation des Glasfaser-Abschlusspunkts im Gebäude,
- die erforderlichen Messungen und technischen Prüfungen.
Die Arbeiten können durch CLEVERNET oder ein von CLEVERNET beauftragtes Fachunternehmen durchgeführt werden.
Wird mit dem Hausanschlussauftrag bereits die genaue Leitungsführung festgelegt?
Nein. Der Hausanschlussauftrag erteilt zunächst die grundsätzliche Zustimmung zur Herstellung des Anschlusses.
Die genaue Leitungsführung über das Grundstück, die Stelle der Hauseinführung und der Installationsort des Glasfaseranschlusses werden später bei der Hausbegehung mit Ihnen abgestimmt und im Hausbegehungsprotokoll festgehalten.
Was regeln die Gestattungsbedingungen?
Die Gestattungsbedingungen bilden die rechtliche Grundlage dafür, dass CLEVERNET die erforderliche Infrastruktur auf dem Grundstück und im Gebäude herstellen und dauerhaft betreiben kann.
Sie regeln insbesondere:
- die Einrichtung des Glasfaser-Hausanschlusses,
- die Instandhaltung und Reparatur der Netzinfrastruktur,
- eine mögliche spätere Erweiterung des Anschlusses,
- den hierfür erforderlichen Zugang zum Grundstück und Gebäude,
- den schonenden Umgang mit dem Grundstück,
- die Wiederherstellung der durch die Arbeiten beanspruchten Bereiche.
Darf CLEVERNET das Grundstück später erneut betreten?
Wenn Arbeiten am Glasfaser-Hausanschluss erforderlich sind, muss CLEVERNET beziehungsweise einem beauftragten Fachunternehmen der notwendige Zugang ermöglicht werden.
Dies kann beispielsweise erforderlich sein für:
- die technische Fertigstellung,
- die Behebung einer Störung,
- Wartungs- oder Reparaturarbeiten,
- die Instandhaltung oder Erweiterung der Netzinfrastruktur.
Erforderliche Termine werden mit Ihnen abgestimmt.
Wem gehören die verlegten Leitungen und Bauteile?
Die von CLEVERNET auf dem Grundstück und im Gebäude installierte Glasfaser-Netzinfrastruktur bleibt Eigentum von CLEVERNET.
Dadurch kann CLEVERNET den Anschluss betreiben, instand halten und bei einer Störung reparieren.
Was gilt bei möglichen Beschädigungen?
CLEVERNET verpflichtet sich, das Grundstück bei der Durchführung der Arbeiten so schonend wie möglich zu behandeln.
Durch die Bauarbeiten beanspruchte Bereiche werden anschließend fachgerecht wiederhergestellt. Dazu gehören beispielsweise das Verfüllen von Baugruben und das erneute Verlegen aufgenommener Pflastersteine.
Erfahren Sie mehr über die Wiederherstellung Ihres Grundstücks
Ist der Hausanschlussauftrag gleichzeitig ein Internetvertrag?
Nein. Der Hausanschlussauftrag regelt ausschließlich den baulichen Anschluss des Grundstücks und Gebäudes an das Glasfasernetz.
Ein Internet- und Telefontarif wird dadurch nicht automatisch gebucht. Für die Nutzung des Anschlusses ist ein separater CLEVERNET-Privatkundenauftrag erforderlich.
Wo finde ich die vollständigen Gestattungsbedingungen?
Die vollständigen Gestattungsbedingungen sind Bestandteil des Hausanschlussauftrags.
Hausanschlussauftrag mit Gestattungsbedingungen herunterladen
Bei Fragen zu einzelnen Regelungen können Sie sich direkt an CLEVERNET wenden.
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