Nein, es entstehen Ihnen keine doppelten Kosten.
Auch die Restlaufzeit Ihres Altvertrags ist in der Regel nicht entscheidend.
Mitnahme Ihrer Rufnummer
Wenn Sie Ihre Rufnummer zu Clevernet mitnehmen, übernehmen wir den kompletten Anbieterwechsel für Sie – inklusive Kündigung Ihres Altvertrags und Übernahme der Rufnummer(n).
Besteht noch eine Restlaufzeit, nutzen Sie Ihr Glasfaser-Internet bereits vorab.
Die Abrechnung beginnt bei uns erst, wenn Ihre Rufnummer übernommen wurde.
So entstehen keine doppelten Kosten.
Ohne Rufnummernmitnahme
Wenn keine Rufnummer übernommen wird, kündigen Sie den Altvertrag bitte selbst nach Aktivierung Ihres neuen Anschlusses.
Reichen Sie uns die Kündigungsbestätigung ein –
wir starten die Abrechnung erst nach Ablauf Ihres Altvertrags.
Auch hier entstehen keine doppelten Kosten.
Wichtiger Hinweis
Seit Dezember 2021 gilt nach Ablauf der Mindestlaufzeit eine Kündigungsfrist von maximal 4 Wochen (§ 56 Abs. 3 TKG).
Automatische Jahresverlängerungen sind nicht mehr zulässig.
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