Nach § 134 Telekommunikationsgesetz (TKG) darf die Erschließung eines Gebäudes mit Glasfaser nicht grundlos verweigert werden. CLEVERNET setzt daher auf eine einvernehmliche Lösung und kontaktiert die Eigentümer direkt, um den Anschluss zu ermöglichen.
Wenn Sie Interesse an einem Tarif haben, können Sie diesen auch ohne vorliegenden Hausanschlussvertrag beantragen. Wir kümmern uns dann um die weitere Abstimmung mit Ihrem Vermieter.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.